Mit der Vorinstanz erachtet die Kammer die Aussagen von H.________ weitgehend für unglaubhaft. Er war offenkundig bemüht, seine Rolle bezüglich des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution zum Nachteil der Strafklägerin und von F.________ herunterzuspielen sowie den Beschuldigten als Retter der Strafklägerin zu präsentieren und deren Ehe als überglücklich darzustellen. Augenfällig ist etwa, dass er an der Einvernahme vom 23. März 2022 wiederholt betonte, das Ehepaar A.________ sei überglücklich und der Beschuldigte die grosse Liebe der Strafklägerin gewesen, obwohl er jene seit März 2011 nur noch zwei/drei Mal kurz gesehen und gesprochen haben will.