06 1905, Z. 202) dort gewohnt hätten, wurde von H.________ nicht ausgeführt, ebenso wenig, wie die Zahlungsmoral weiterer Personen gewesen sei. Es dürfte ein Versuch sein, allfälligen Belastungen von F.________, wonach die beiden Männer Geld von ihr verlangt hätten, resp. ihr die Einnahmen aus der Prostitution abgenommen haben, mit eigenen Erklärungen zuvorzukommen. Trotz aller gegenteiliger Bemühungen untermauern die Aussagen von H.________ die Vorwürfe von D.________ und F.________ zu den Anklagepunkten des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution.