Aufschlussreich sind die Aussagen von H.________ zu den Ereignissen in der Wohnung im Wallis. Fragen zu F.________ beantwortete er auffallend defensiv und ausweichend. Obschon F.________ nach dieser ersten Bulgarienreise mit den beiden Männern im Auto von Bulgarien in die Schweiz gereist ist, bezeichnete er sie zunächst als namentlich nicht näher bekannte «Beifahrerin». Danach nannte er sie wiederholt pauschal eine «Lügnerin» bevor man ihn überhaupt mit möglichen Fragen zu ihr konfrontieren konnte. Über welche Themen sie gelogen haben soll, führte er nicht aus. Ebenso auffällig war sein wiederholter Hinweis auf ihre fehlende Zahlungsmoral hinsichtlich ihres Anteils am Mietzins.