93 Angelegenheit war auch gegen ihn ein Strafverfahren hängig. Er hatte offensichtlich ein Interesse daran, sich selber nicht zu belasten. Er schilderte insbesondere die Ereignisse rund um den gemeinsamen Aufenthalt im Wallis Ende 2010 ausweichend und selbstoptimierend, wohl nicht zuletzt aufgrund seiner eigenen möglichen Verwicklungen in der Anwerbung und Ausnutzung von Frauen aus Bulgarien für die Prostitution. Auf seine Aussagen kann nur insoweit abgestellt werden, als sie mit dem soweit unbestrittenen Sachverhalt übereinstimmen oder durch andere Beweismittel untermauert werden.