Mit dem Bruder habe er zweimal telefoniert, letztmals vor zwei/drei Tagen, weil er habe wissen wollen, um was es gehe. Beim ersten Gespräch sei der Bruder betrunken gewesen. Die Gespräche hätten nicht viel gebracht, weil der Bruder nichts gewusst habe. Seine Schwester habe ihm berichtet, der Beschuldigte sei nach Bulgarien abgehauen (pag. 06 1908 Z. 313 ff., pag. 06 1909 Z. 330 ff.). Im Anschluss an die Einvernahme teilte der für den Beschuldigten beigezogene Übersetzer mit, er habe H.________ an einem biblischen Seminar kennengelernt Wegen Drohungen von H.________ habe er den Kontakt mit diesen abgebrochen und seine Rufnummer wechseln müssen (pag. 14 0001).