Auf die Frage, ob er dem Beschuldigten die Situation der Strafklägerin vorgängig geschildert habe, antwortete er ausweichend: «Er hat es selbst gesehen» (pag. 06 1904 Z. 174 ff.). Auf Wiederholung der Frage meinte er: «Ich glaube nicht. Er hat es dann selber gemerkt beim Treffen» (pag. 06 1904 Z. 176 ff.). Der Beschuldigte sei damals als Tourist in der Schweiz gewesen, für Ferien (pag. 06 1905 Z. 178 ff.). H.________ verneinte, auf Anfrage des Beschuldigten nach einer Frau für diesen gesucht zu haben (pag. 06 1908 Z. 291 ff.).