Sie habe immer gelogen. Sie sei bei ihnen im Wallis gewesen, weil man Leute gesucht habe, die mithelfen würden, die Miete zu bezahlen. F.________ habe die Miete aber nie bezahlt (pag. 06 1906, Z. 248 ff.). Er wisse nicht, was sie gearbeitet habe. Sie habe immer gelogen und habe nie Geld gehabt (pag. 06 1907, Z. 254). Auf Vorhalt von Ermittlungen, denen zufolge «V________(Spitzname)» und F.________ im Wallis als Prostituierte gearbeitet hätten, erklärte H.________, das sei ihre Sache, das gehe ihn nichts an (pag. 06 1908, Z. 306). Ebenso wenig sei der Beschuldigte in diese Angelegenheit involviert gewesen. Das sei unter seinem Niveau.