Sie hätten alle unter Schock gestanden. Der Beschuldigte habe schon gemerkt, dass D.________ ein Drogenproblem gehabt habe, aber er habe Mitleid mit ihr gehabt und habe ihr vergeben. Sie sei ein hoffnungsloser Fall gewesen (pag. 06 1903, Z. 140 ff.). Auf Vorhalt, laut der Strafklägerin sei er in Bulgarien plötzlich weg gewesen, antwortete er: «Wir waren die ganze Zeit zusam-