06 1901, Z. 56). Er habe nicht das Ziel gehabt, sie zu verkuppeln, aber es sei so gekommen. Der Beschuldigte sei dann die grosse Liebe von D.________ gewesen (pag. 06 1901, Z. 42). Sie habe damals in der Nähe des OG.________ (See) bei einem Freund gewohnt, der sehr geizig gewesen sei und von dem sie unbedingt wegwollte. Das Treffen mit der Strafklägerin sei nicht geplant gewesen. Aber diese habe weggewollt und bei ihrem Freund zu wenig zu Essen gehabt. Der Beschuldigte habe Mitleid mit ihr gehabt (pag. 06 1901 Z. 67 ff.). Ihr Leben sei miserabel gewesen.