07 1900 Z. 38 ff.). Auf das Verhältnis zwischen der Strafklägerin und dem Beschuldigten angesprochen, führte er aus, diese seien verheiratet, es sei die grosse Liebe gewesen (pag. 06 1901 Z. 41). Auf die Frage, ob die Strafklägerin ihm gegenüber jemals Gewalt oder Vergewaltigungen durch den Beschuldigten erwähnt habe, reagierte er ausweichend: «Sie hat immer gesagt, sie sei überglücklich mit ihm, es sei die grosse Liebe» (pag. 06 1911 Z. 428 ff.). Es treffe zu, dass er, H.________, sie miteinander bekannt gemacht bzw. zusammengebracht habe «ein paar gute Worte über ihn und ein paar Worte über sie» (pag. 06 1901, Z. 56).