19 364 ff.; Ergänzungen der Kammer in normaler Schriftgrösse): H.________ wurde am 23. März 2022 im Rahmen einer delegierten Einvernahme durch die Kantonspolizei Bern als Auskunftsperson befragt (pag. 06 1899 ff.). Er bestätigte eine gute Bekanntschaft mit dem Beschuldigten, den er seit zwölf Jahren aus Bulgarien kenne, und auch mit D.________, die seit den Jahren 2002/2003 seine beste Kollegin gewesen sei (pag. 06 1900, pag. 35). Die Strafklägerin habe er vor sieben/acht Jahren zum letzten Mal in der SD.________ (Quartier) mit einem kleinen Hund gesehen und sie hätten sich kurz unterhalten (pag. 07 1900 Z. 38 ff.).