89 Bezeichnend für das Vorgehen des Beschuldigten ist ferner, dass er F.________ laut deren Angaben zunächst half und sie anschliessend schlecht behandelte. Jene passte denn auch in das von der Strafklägerin beschriebene Verhalten (beispielhaft: «Alle ʺModisʺ, die betroffen waren, wurden aufgrund von früheren Vergewaltigungen, Schlägen, etc. ausgesucht. Sie suchen sich die Schwachen aus», pag. 06 1557 Z. 152 ff.). Nahezu vollständig ausgeblendet hat die Vorinstanz die Gefühlslage von F.________ an den Einvernahmen.