Sie habe im Club die Preise und Praktiken selber bestimmen können. Auch ihre Erklärung, wonach sie sich in der Schweiz nach der misslungenen Anstellung in einem «Restaurant» prostituiert habe, mit dem Hinweis «wenn ich schon mal hier bin», ist angesichts der gesamten Umstände nicht als Akt der Freiwilligkeit zu missdeuten. Ihre Schilderungen, wonach sie mit Gewalt dazu gezwungen worden sei, in einem Club zu arbeiten und dabei ihre gesamten Einkünfte abgeben musste, offenbaren die Absichten und Motive des Beschuldigten. Von Freiwilligkeit, wie er dies zu seiner Entlastung geltend machte, kann keine Rede sein.