88 noch muss von einer schwierigen und unsicheren Lebensphase gesprochen werden. Sie war erst 19 Jahre alt, hatte keine Wohnung, keine Arbeit und war vor allem alleinstehend. Damit erfüllte sie sämtliche Voraussetzungen, die für den Beschuldigten massgebend waren. Er brachte sie in ein fremdes Land, wo sie sich nicht verständigen konnte, sich nicht auskannte und ihm letztlich ausgeliefert war. Er machte sie mit Gewalt und Drohungen gefügig, besass zudem ihre ganze Habe und auch ihren geliebten Hund.