): F.________ gab wiederholt und gleichlautend Auskunft über ihre Begegnung mit dem Beschuldigten und die Ereignisse während ihres Aufenthalts in der Schweiz. Gewisse Unsicherheiten zeigte sie hinsichtlich der Dauer ihres Aufenthalts in der Schweiz. Im Übrigen machte sie konstante und nachvollziehbare Aussagen. Sie schilderte Vorgänge detailliert und farbig, bildhaft die Begegnung mit dem Griechen oder bei der Tankstelle. Sie beschrieb ihre Gedanken und Gefühle. Sie gab Dialoge wieder, schilderte Interaktionen mit dem Beschuldigten und H.________, namentlich detailliert und farbig anlässlich des letzten Treffens, wie der Beschuldigte ihr die persönlichen Sachen nicht im Koffer, son-