_ ihre bisherigen Aussagen und erklärte, dass die ganze Situation schwierig für sie sei. Mit ihren Aussagen zu den damaligen Ereignissen habe sie eine Regel gebrochen, nämlich die Regel der Zuhälter, wonach es Prostituierten nicht erlaubt sei, gegen Zuhälter auszusagen (pag. 19 012, Z. 1 ff.). Sie habe Angst, weshalb sie anfangs unsicher gewesen sei, ob sie Aussagen machen wolle. Auf die Frage, warum sie verspätet zur Verhandlung gekommen sei, erklärte sie, dass sie Panik gehabt habe und Schmerzen. Es wäre ihr lieber gewesen, wenn sie nicht hätte kommen müssen (pag. 19 006, Z. 28 ff.).