Auf die Nachfrage, ob sie im Wallis Streitigkeiten zwischen der Strafklägerin und dem Beschuldigten wahrgenommen habe, gab sie an, die beiden hätten oft gestritten. Ob die Strafklägerin vom Beschuldigten geschlagen worden sei, könne sie nicht sagen, sie habe für sich geschaut, aber es sei möglich (pag. 06 1934 Z. 482 ff.; so auch pag. 19 009 Z. 15 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland bestätigte F.________ ihre bisherigen Aussagen und erklärte, dass die ganze Situation schwierig für sie sei.