An einer späteren Einvernahme gefragt, was sie damit gemeint habe, dass der Beschuldigte und die Strafklägerin hätten heiraten müssen, erläuterte sie: «Ich weiss, dass es die Vereinbarung war zwischen A.________ und H.________, dass er D.________ heiratet wegen den Papieren oder so. Aber ich weiss nicht, ob D.________ das gewusst hat oder nicht» (pag. 06 1947 Z. 156 ff.; so auch pag. 06 1948 Z. 171 ff.). Auf Erkundigung, was sie damit gemeint habe, dass H.________ die Strafklägerin gebracht habe, erläuterte sie: «Ich denke es geht darum, dass H.________ mit D.________ befreundet war.