Die Rolex habe ich verkauft, weil ich kein Geld hatte. Es ist nicht gewöhnlich [Anmerkung der Kammer: vermutlich wurde falsch protokolliert und müsste es «ungewöhnlich» heissen] in Bulgarien eine Rolex zu haben und kein Geld» (pag. 06 1924 Z. 118 ff.). Das Geld der verkauften Rolex hätten sie, der Beschuldigte und H.________ genutzt (pag. 06 1923 Z. 110 ff.). Sie habe die Rolex verkauft, weil sie Geld benötigten (pag. 06 1926 Z. 198 ff.). Sie habe damals keine Verwandten und keine Freunde gehabt, nur diesen Mann aus Afrika (pag. 06 1924 Z. 125 ff.). Diesen Mann bezeichnete F.________ an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als «Sugar-Daddy» (pag. 19 007 Z. 11).