Den Ausweis ihres Hundes habe ihr der Beschuldigte extra genommen, damit sie nicht habe ausreisen können. Der Beschuldigte habe gemeint, sie schulde ihm noch Geld, sie habe ihm nicht alles Geld abgegeben. Er habe ihr gesagt, sie sei eine Hure und er werde sie töten (pag. 06 1923, Z. 99 ff., pag. 06 1932 Z. 432 ff., pag. 06 1949 Z. 219 ff., pag. 06 1954 Z. 391 ff.; so auch pag. 19 009 Z. 41 ff.). An der Einvernahme vom 4. Juli 2022 gab F.________ an, noch immer Angst vor dem Beschul-