F.________ erkundigte sich an ihrer Ersteinvernahme einleitend, ob sie anonym bleiben könne und gab zunächst ihrer Befürchtung Ausdruck, nie mehr nach Bulgarien zurückkehren zu können, wenn sie hier Aussagen machen werde (pag. 06 1915, Z. 9 f.), erklärte aber ihre Bereitschaft, Auskunft zu geben. Der Beschuldigte, den sie unter dem Namen «A.________(Spitzname)» kenne, sei damals immer mit H.________ zusammen gewesen. Sie habe ihn in Bulgarien kennengelernt.Anfangs habe er ihr geholfen, danach habe er sie schlecht behandelt (pag. 06 1916 Z. 33 f.).