83 b) Aussagen von F.________ Die Vorinstanz fasste die Aussagen von F.________ folgendermassen zusammen (pag. 19 350 ff.; Ergänzungen der Kammer in normaler Schriftgrösse): Die Ermittlungsbehörden bemühten sich um eine Kontaktierung von F.________ als mögliches weiteres Opfer des Beschuldigten. Sie arbeitete im März 2021 im Kanton Aargau als Prostituierte. Es gelang der Polizei, den Kontakt herzustellen. F.________ begab sich nach telefonischer Aufforderung nach Bern und wurde am 6. April 2022 erstmals im Rahmen einer delegierten polizeilichen Befragung einvernommen.