___ bewusst aus, um sie der Prostitution zuzuführen. Sie befand sich damals in einer labilen Lebenssituation (Arbeitslosigkeit, Schulden, keine eigene Wohnung, Trennung vom gewalttätigen Y.________, Alko- hol- und Drogenkonsum, etc.), was sich der Beschuldigte zu Nutze machte. Er suchte gezielt nach einer Frau, die er heiraten und mit deren Zwangsprostitutionstätigkeit er sich sein Leben finanzieren kann. Erwähnenswert ist diesbezüglich auch die Aufgebots- und Vollzugsverfügung vom 10. Januar 2011, mit welcher die Strafklägerin zu einer vierzehntägigen Ersatzfreiheitsstrafe aufgeboten wurde (pag.