Ihre Ersteinvernahme war ein eigentlicher Redeschwall. Sie schilderte das ihr in den vergangenen zehn Jahren Widerfahrene derart sprunghaft und ungeordnet, dass ihr die Einvernehmenden kaum folgen konnten und nach rund zwei Stunden Einvernahme auf eine Videoeinvernahme wechselten. An den späteren Einvernahmen schilderte die Strafklägerin das Vorgefallene in freier Rede wie auch auf konkrete Fragen hin mit teilweise anderen Wörtern und Schwerpunkten sowie weiteren Details, Nebensächlichkeiten, Präzisierungen und Ergänzungen. Ihre oftmals sprunghaften aber gleichwohl schlüssigen Schilderungen sprechen klar dafür, dass sie tatsächlich Erlebtes berichtete.