Auf Vorhalt der Polizei, sie habe im Jahr 2011 geheiratet, reagierte sie sichtlich erstaunt: «Das ist nicht war, oder? Scheisse, ich dachte 2013» (pag. 06 1500 Z. 298 ff.). Dass die Strafklägerin sich nicht einmal an das Jahr ihrer Hochzeit korrekt erinnerte, ist bezeichnend für ihre generelle Schwierigkeit, die Ereignisse zeitlich einzuordnen. Sie räumte denn auch selbstkritisch ein, die Reihenfolge könne sie wiedergeben, aber nicht Tage und Monate (pag. 06 1601 Z. 379 ff.). Sie habe es nicht so mit den Jahrzahlen (pag. 06 1575 Z. 137).