06 1494 Z. 41 f.). An der dritten Einvernahme vom 2. Dezember 2020 sprach die Strafklägerin die sexuellen Übergriffe erneut von sich aus und eher nebenbei an. Sie erwähnte auf die Frage, ob es Praktiken gegeben habe, die sie den Freiern auf Druck des Beschuldigten angeboten habe: «Ich habe nie verstanden wieso. Er hat mir nie mit anal gedroht. Er hat mich einmal von hinten vergewaltigt, wollte es dann aber nicht mehr. Er sagte, ich stinke. Es klingt Scheisse, ist aber so» (pag. 06 1521 Z. 406 ff.).