Zudem habe er ihr E-Mailkonto gehackt (pag. 06 1430 Z. 1156 ff.). Diese Vermutung bestätigte der Beschuldigte unbeabsichtigt während eines Telefonats mit seiner Tochter vom 12. November 2020, als er kundtat: «Im Google gibt es ein Programm. Wenn wir uns sehen mit diesem Programm und mit dem Mail und werden wir genau D.________(Spitzname) erwischen, weil sie benutzt diese Handys. […] Dann sehen wir genau wo D.________(Spitzname) ist, in welchem Areal – hier in Bern oder sonst woanders. Du hast ja deine Mail gegeben und die Telefone sind auf dein Name. Ausser sie hat sie gewechselt, aber ich bin sicher sie hat es nicht gemacht.