Die Ehe war denn auch nicht ein Auf und Ab, sondern durchgehend geprägt von körperlicher, psychischer, sexueller und verbaler Gewalt, Manipulation, Machtmissbrauch und Unterdrückung. Daran ändert nichts, dass die Strafklägerin punktuell erwähnte, ganz zu Beginn sei es schön gewesen und der Beschuldigte sei auch mal «netter» gewesen und manchmal habe sie sich auch gewehrt (eingehend dazu E. II.9.6.2.b und II.9.6.2.o hiervor).