‒ Weiter fällt auf, dass D.________ in den ersten drei Befragungen keine sexuelle Gewalt durch den Beschuldigten beschrieben hat, im weiteren Verlauf der Befragungen dann von quasi täglichen Vergewaltigungen sprach. Dies lässt sich auch schlecht mit der Aussage vereinbaren, dass D.________ bereits zu Beginn der Untersuchung alles auf den Tisch legen wollte. ‒ Die Audioaufnahmen des Beschuldigten von einem gegenseitigen Streit am 7. Oktober 2020 weisen darauf hin, dass sich D.________ zumindest verbal zu wehren wusste.