Der Beschuldigte habe ihr an der Aare «eine Faust» gegeben und sie sei zu Boden gefallen (pag. 06 1603, Z. 454 f.; pag. 19 014, Z. 32). Ihre Erklärung, wonach sie anfänglich keine Schläge erwähnt habe, weil sie die Frage wohl nicht verstanden habe (pag. 19 014, Z. 11), kann nicht überzeugen. Die befragende Polizeibeamtin kam mehrfach auf diese Szene zurück. Sie versuchte mit wiederholten Nachfragen die Druckmittel zu ergründen.