Beispielhaft die Aussagen zu Schlägen in der Ehe. Auf Vorhalt ihrer Aussagen aus der Untersuchung, wonach der Beschuldigte sie beinahe täglich grün und blau geschlagen habe, erklärte sie nach entsprechenden Rückfragen in der Untersuchung und auch an der Hauptverhandlung, es sei nicht täglich passiert, aber in all den Jahren «häufig» (pag. 19 015, Z. 26). Es ist vorauszuschicken, dass es nicht darum geht, allenfalls «nur» vereinzelte oder «häufige» Schläge gegen D.________ bagatellisieren zu wollen. Es kann hierzu auf die Aussagen von F.________ hingewiesen werden, die treffend erklärte, dass «ein Schlag» genug für sie sei, danach habe sie Angst vor dieser Person (pag. 19 008, Z. 46).