Die Aussagen von D.________ konnten aber nicht vorbehaltslos überzeugen. Sie schilderte im Beweisverfahren relevante Ereignisse, namentlich sexuelle und körperliche Übergriffe, nicht immer mit derselben Konstanz. Es finden sich Hinweise auf Übertreibungen, Dramatisierungen und auf Aggravationen. Gewisse Abläufe wurden in späteren Befragungen anders, drastischer dargestellt (z.B. der Ablauf des Treffens an der Aare), andere Aussagen über das Ausmass erlittener Gewalt wurden auf entsprechende Vorhalte relativiert. Beispielhaft die Aussagen zu Schlägen in der Ehe.