73 Es liegen sehr umfassende Aussagen von D.________ vor. Sie schilderte ein von Gewalt und Unterdrückung geprägtes Zusammenleben mit dem Beschuldigten. Es liegen eindrückliche Aussagen vor, sie beschrieb die vergangenen zehn Jahre mit quantitativem und qualitativem Detailreichtum. Sie beschrieb Interaktionen, gab Gespräche wieder, erwähnte Gefühle und grosse Ängste. Ihre Aussagen konnten teilweise mit objektiven Beweismitteln untermauert werden und wiesen insgesamt zahlreiche überzeugende Elemente auf.