06 1735 Z. 488 ff.). Ihre Angst habe zugenommen, weil sie gemerkt habe, dass er sie nicht mehr brauche. Auch sei das letzte Würgen anders gewesen. Sie habe gedacht, dass sie sterbe, und gemerkt, dass er sie loswerden wolle (pag. 06 1735 Z. 477 ff. und Z. 505 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland bestätigte D.________ ihre bisherigen Aussagen. Sie habe gewusst, dass der Beschuldigte ihr etwas gegeben habe. Es sei ihr immer schlechter gegangen. Es sei ihr schwindlig gewesen und sie habe abgenommen. Sie habe selber nichts genommen, das solche Auswirkungen haben sollte. Sie habe damals nur Tabletten mit Johanniskraut eingenommen (pag. 19 020, Z. 43).