72 Auf die Frage, warum sie das Gefühl habe, der Beschuldigte habe ihr etwas gegeben, brachte die Strafklägerin vor, sie habe sich komisch «zwäg» gefühlt und viel geschlafen. Sie sei förmlich ins Bett gefallen (pag. 06 1613 Z. 827 ff.). Und auch wegen des Verhaltens des Beschuldigten. Sie habe den Eindruck gehabt, als würde er warten, bis sie schlafe, und dann gehen. Er habe seine Sachen nebenbei machen wollen, ohne dass sie es merke. Es sei ihm nicht genehm gewesen, dass sie mehr von seinen Geschäften mitbekommen habe. Er habe Angst gehabt, dass sie ihm diese versaue (pag.