06 1524 Z. 514 ff.). Anlässlich der Befragung vom 4. März 2021 beantwortete D.________ auf Vorhalt des Berichts der Universität Zürich vom 8. Dezember 2020 zu den Ergebnissen der Haaranalyse (pag. 06 2044 ff.), ergänzende Fragen (pag. 06 1612, Z. 785 ff.). Sie gab an, dass der Beschuldigte ihr immer «so Zeugs» gegeben habe. Sie hätten zu Hause Beruhigungsmittel gehabt. Sie habe sich abends betäubt gefühlt. Sie könne es nicht beweisen, gleichwohl sei es ihr manchmal vorgekommen, als würde er ihr etwas geben, damit sie früher einschlafe (pag. 06 1612, Z. 785 ff.). Sie kenne die Tabletten nicht. Sie habe allgemein keine Beruhigungs-, oder Schlafmittel eingenommen.