Währenddessen seien Leute in ihrer Wohnung gewesen. Ihre Kleider und Schuhe seien angezogen worden und hätten nach einem anderen Parfüm gerochen (pag. 06 1400 Z. 281 ff.; so auch pag. 06 1745 Z. 169 ff.). An der Einvernahme vom 2. Dezember 2020 bemerkte die Strafklägerin, der Beschuldigte habe sie immer wieder daran erinnert, dass sie alt sei und nicht mehr so viel Geld verdiene wie früher. Das sei wohl ihr Todesurteil. Der Beschuldigte habe «beeinflusst», dass sie sterbe, und ihr dabei zugeschaut. Er wolle sie «killen» (pag. 06 1524 Z. 514 ff.).