06 504), und auf die Frage, ob die Tatsache, dass der Beschuldigte andere Frauen gehabt habe und «seit ewig» keinen Sex mit ihr gehabt habe, für sie in der damaligen Situation nicht an sich positiv gewesen sei, erklärte D.________, dass sie sich vor ihrer Familie geschämt habe und darum nichts von den Vergewaltigungen erzählt habe. Sie habe sich auf diese Weise gegenüber ihrer Schwester beklagt, um nicht zugeben zu müssen, dass der Beschuldigte ihr Zuhälter gewesen sei (pag. 19 019, Z. 13 ff.). ad Vorwürfe zu AKS Ziff. 6.1 und Ziff. 8 […] ad Vorwürfe zu AKS Ziff. 6.2, Ziff. 7 mit Würdigungsvorbehalt und Ziff. 10 […] ad Vorwürfe zu AKS Ziff. 6.3