Er hat bestimmt, wie ich seinen Schwanz zu lutschen habe» (pag. 06 1755 Z. 539 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland wiederholte D.________ ihre Aussagen aus der Untersuchung. Sie gab an, es sei fast täglich zu erzwungenem Geschlechtsverkehr gekommen. Manchmal habe der Beschuldigte auch nicht gemocht und manchmal habe er nicht einmal gewartet, bis sie sich nach einem Freier geduscht habe (pag. 19 018 Z. 35 ff.). Auf die Frage, wie oft es zu Oralsex gekommen sei, den sie nicht gewollt habe, stellte sie ernüchternd fest: «Immer dann, wenn er Lust darauf hatte. Ganz einfach. Ich weiss nicht wie oft, es waren einige Male, es waren 12 Jahre» (pag.