06 1754 Z. 524 ff.). Auf die Aufforderung, eine ungewollte Fellatio genauer zu schildern und zeitlich einzuordnen, berichtete die Strafklägerin: «Ich weiss noch, als er es von mir wollte, als wir im Wallis waren. Er hat sogar ein Video gemacht, wie ich stundenlang seinen ʺSchwanzʺ lutschen musste. Es hat immer geheissen: ʺLa Paguiaʺ (phon). Das heisst: ʺChum mi Schwanz cho lutscheʺ» (pag. 06 1755). Auf die Frage, ob sie einen Vorfall jüngerer Zeit schildern könne, erzählte sie: «Ich musste es immer machen für ihn, er hatte es gerne. Er sagte mir immer, wie ich es machen muss. Wie ich meine Zähne reinnehmen soll. Er hat bestimmt, wie ich seinen Schwanz zu lutschen habe» (pag.