Diese Aussage bestätigte Strafklägerin an der Einvernahme vom 1. März 2021 insofern, als sie zu Protokoll gab: «Einmal hat er mich anal vergewaltigt. Das war wieder in diesem Zimmer. Er kam von draussen, er war vorher in Sofia. Er hat mich zu mir gedreht und mir seinen Scheiss Schwanz in meinen Arsch gestossen. Ich habe ihm gesagt er soll nicht und er hat es trotz dem gemacht. Ich habe mich danach sehr lange geduscht. Vielleicht doch nicht so lange, weil es dort einen Boiler hatte. Er hat mir gesagt, dass ich hinten dreckig sei und er das von mir nicht wolle. Ich weiss aber, dass er das gerne hat. Er hat es sich bei anderen geholt und zum Glück nicht bei mir» (pag. 06 1586 Z. 589 ff.).