men. Es sei nur noch ein Hinhalten gewesen (pag. 06 1564, Z. 420 ff.). Jetzt, im Nachhinein, würde sie schreien und was auch immer. Aber damals sei sie wie gelähmt gewesen: «Es gab keine Hoffnung. Ich wusste, dass ich es einfach über mich ergehen lassen musste. Ich wusste, dass es nichts nützen würde, mich zu wehren. Es war nur ein Hinhalten. Ein Hinhalten/Hinlegen oder ein Hinhalten/sich Wehren und dies, bis zum nächsten Mal» (pag. 06 1564 Z. 429 ff.). Auf die Aufforderung, die an der Einvernahme vom 2. Dezember 2020 erwähnte anale Penetration näher auszuführen, berichtete die Strafklägerin: «Ja. Es war damals an der Engestrasse. Ah nein, ich glaube es war in Bulgarien. Ja, es war in