so auch pag. 06 1624 Z. 157 f.). Auf Vorhalt ihrer Aussage, wonach es zwei verschiedene Arten von Sex mit dem Beschuldigten gegeben habe, den Sex, welchen sie über sich habe ergehen lassen und den Sex, bei welchem sie sich gewehrt habe und auf bitte, den Unterschied genauer zu erklären, gab D.________ an, dass sie gewusst habe, dass sie keine Chance haben würde, ihm zu entkommen. Beim Nicht-Wehren habe sie sich halt gedacht «ach scheiss drauf». Wenn sie sich gewehrt habe, habe sie ihn angeschrien, habe ihn weggestossen und von sich weggedrückt. Da habe er sie dann permanent geschlagen. Sie habe keine Chance gehabt, sich zu wehren und habe aufgegeben, um nicht noch mehr Ärger zu bekom-