Alle betroffenen Frauen seien wegen früheren Vergewaltigungen, Schlägen, etc. ausgesucht worden. Man habe sich die Schwachen ausgesucht (pag. 06 1557 Z. 151 ff.). Auf die Frage, ob sie dem Beschuldigten gesagt habe, dass sie nicht wollte, dass er sie «besteige», betonte sie: «Das habe ich, ja. Wenn ich schon hörte, dass er das wollte oder er auf mich zukam, sagte ich ihm, dass ich dies nicht wollte. Es war nie mein Wunsch, gar nicht. Es war ein Hinhalten, ich musste hinhalten. So kann man das sagen» (pag. 06 1560 Z. 257 ff.). Der Beschuldigte sei nicht auf ihr «Nichtwollen» eingegangen. Zu Hause habe es kein «Nein» gegeben, bei nichts (pag. 06 1560 Z. 255 ff.; so auch pag.