06 1557 Z. 143 ff.). Auf die Nachfrage, warum 66 sie nie mit dem Beschuldigten habe schlafen wollen, meinte sie: «Weil ich ihn nicht wollte. Ich war zur falschen Zeit am falschen Ort. Ich hätte ihn selber nicht ausgesucht. Er kannte mich, bevor ich ihn kannte. ich denke, dass er mich durch H.________ ausgesucht hatte. H.________ kannte mich ja schon zuvor» (pag. 06 1557 Z. 147 ff.). Sie vermute, der Beschuldigte habe sie aufgrund ihrer Vorgeschichte ausgesucht. Alle betroffenen Frauen seien wegen früheren Vergewaltigungen, Schlägen, etc. ausgesucht worden.