Auf die Frage, ob es auch Vorfälle gegeben habe, bei denen sie sich verweigert habe, gab D.________ Folgendes zu Protokoll (pag. 06 1557, Z. 121 ff.): «Das gab es, ja. Er nahm es sich trotzdem, stieg über mich drüber, leckte mich mit seiner scheiss grusigen Zunge und seinen gelben Zähnen ab. Er stieg mit seinem scheiss Ranzen auf mich. Es war so grusig». Auf die Nachfrage, wann sich der Beschuldigte genommen habe, was er wollte, erklärte sie: «Es gab kein NEIN zu Hause. Er nahm sich das, was er wollte, dann, wann er wollte. Wenn etwas nicht dort stand oder so war, wie er es haben wollte, rief er mich. Wenn wir Besuch hatten, musste ich ihn zuerst anschauen, bevor ich etwas sagte.