Seine Mutter und deren Freund hätten zugeschaut. Vermutlich hätten die beiden ihr nicht geholfen, weil der Beschuldigte das Oberhaupt der Familie gewesen sei (pag. 06 1582 Z. 401 ff.; so auch pag. 06 1727 Z. 203 ff. und pag. 19 014 Z. 16 ff.). Sie sei nicht als die gleiche Person zurückgekommen aus Bulgarien (pag. 06 1585 Z. 519 f.). Der Beschuldigte habe sie während den gesamten zehn Jahren mit Gewalt gefügig gemacht. Es sei wie ein Aufgeben gewesen. Sie habe aufgegeben, weil sie keinen Ausweg gesehen und nicht gewusst habe, wer ihr helfen könnte (pag. 06 1596 Z. 169 ff.). Auf die Frage, ob es auch Vorfälle gegeben habe, bei denen sie sich verweigert habe, gab D._____