06 1584 Z. 528 ff., pag. 06 1585 Z. 528 ff.). Betreffend den von der Strafklägerin erwähnten ersten Gewaltvorfall in Bulgarien ist ergänzend festzuhalten, dass sie diesbezüglich an der Einvernahme vom 1. März 2021 und vor der Vorinstanz berichtete, bis zu ihrem Geburtstag sei alles normal gewesen, danach sei alles anders geworden. Eines Tages habe der Beschuldigte sie in Bulgarien auf ein Feld geschleift und halb tot geschlagen. Er habe sie mit den Fäusten und Füssen/Schuhen vermöbelt, wie einen Boxsack. Im Haus seiner Mutter habe er weiter auf sie eingeschlagen. Seine Mutter und deren Freund hätten zugeschaut.