Aber der wollte unbedingt eines haben. Das ist wohl wieder so eine Absicherung, dass er hierbleiben darf, ich weiss es nicht. Ja. Also, er hat mich nicht vergewaltigt, aber er hat mich, er hat es gegen meinen Willen gemacht. Ich habe das nicht gewollt. Ja. Ich habe das nicht gewollt» (pag. 06 1415 Z. 733; so auch pag. 06 1556 Z. 92 ff.). Anlässlich der Befragung vom 18. Februar 2021 wurde D.________ erneut zu den Vorwürfen der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung befragt (pag. 06 1554 ff.). Sie wurde aufgefordert, ein konkretes Beispiel für eine ihrer Ansicht nach stattgefundene Vergewaltigung zu nennen (pag. 06 1554, Z. 28 f.).