Im Rahmen der ersten polizeilichen Befragungen äusserte sich D.________ zur erzwungenen Prostitutionstätigkeit, zu Gewaltdelikten, Drohungen, Beschimpfungen, und zu Drogengeschäften des Beschuldigten und hielt abschliessend fest, dass sie noch nicht alles erzählt habe, sie einfach momentan nichts mehr wisse (pag. 06 1491, Z. 2880). Erstmals thematisierte sie sexuelle Gewalt ab der dritten Befragung vom 2. Dezember 2020. Der Beschuldigte habe sie einmal von hinten vergewaltigt (pag. 06 1521, Z. 408 f.). Sie erwähnte, dass der Beschuldigte sie zum Schluss noch einmal vergewaltigt habe. Dann habe er sie nicht mehr angefasst (pag. 06 1524, Z. 531 ff.).